

DELI&CON
ThaersHof
Neubau von 16 Reihenhäusern
Thaerstraße 70 bis 100, 30519 Hanover
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Rooms4 - 5 rooms
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DELI&CON
Stadthöfe Langenhagen
Neubau von 32 Eigentumswohnungen
Graneweg 15, 30851 Langenhagen
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Living spaceOn request
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Rooms3 - 4 rooms
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DELI&CON
H8 - HANOMAGSTRASSE 8 Hannover
Neubau von 56 Eigentumswohnungen
Hanomagstraße 8, 30449 Hanover
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Rooms2 - 4 rooms
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Imprint of the provider
DELI&CON GmbH Immobilienberatung
Am Graswege 6
30169 Hannover
Telefon: 0511 | 600 60 50
Telefax: 0511 | 600 60 549
E-Mail: [email protected]
HRB 61689, Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr. DE 234 562 905
Aufsichtsbehörde:
Genehmigung nach § 34 c GewO durch die Industrie- und Handelskammer Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover
Geschäftsführung:
Annette Petersen, Philip Thieme
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Informationspflicht nach § 36 VSBG
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Die DELI&CON GmbH Immobilienberatung ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die DELI&CON GmbH Immobilienberatung grundsätzlich nicht teil.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Mit der Anerkennung des Ombudsmannes Immobilien als Schlichtungsstelle im Sinne des VSBG und der Beteiligung des VPB hat sich die Verfahrensordnung in Teilen geändert. Dies betrifft beispielsweise den Zuständigkeitsbereich, der auf Bauverträge erweitert wurde. Weitere Informationen zur Verfahrensordnung und zum Verfahrensablauf finden Sie auf der Internetseite der Ombudsstelle.